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Warum erhalte ich den KlassikAkzente-Newsletter nicht mehr?

06.06.2018
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft getreten und hat einige Neuerungen für Unternehmen mit sich gebracht. Ihre Privatsphäre und das Thema Datenschutz sind uns wichtig, weshalb auch wir unsere Datenschutzbestimmungen entsprechend angepasst haben, die Sie hier in vollem Umfang lesen können.
Eine weitere Neuerung, die die Einführung der EU-DSGVO mit sich bringt, ist die künftig noch umfangreichere Dokumentationspflicht von Newsletteranmeldungen. Aus diesem Grund haben wir kurz vor Inkrafttreten der DSGVO viele unserer Newsletter-Abonnenten in einem Sondermailing um die erneute Bestätigung ihrer Anmeldung gebeten. Sollten Sie kein solches Mailing erhalten haben, ist Ihre Anmeldung ausreichend dokumentiert.
Sollten Sie ein derartiges Mailing jedoch erhalten haben und nicht durch Klick auf den Bestätigungs-Link auf unser Schreiben reagiert haben, werden Sie ab sofort keine Newsletter mehr von uns erhalten. Vielleicht wünschen Sie tatsächlich keine digitale Post mehr von uns, vielleicht ist das Schreiben aber auch im Spamordner gelandet oder Sie haben einfach nur nicht rechtzeitig reagieren können?
Wenn Sie den KlassikAkzente-Newsletter vermisst haben und weiterhin wöchentlich mit aktuellen News, Videos, Gewinnspielen u.v.m. aus der Klassikwelt versorgt werden wollen, dann melden Sie sich hier wieder für unseren Newsletter an.
Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihre Treue.

Zum Hintergrund der Einführung der DSGVO am 25.05.2018:
Die EU-Kommission stellte im Jahr 2012 eine EU-Datenschutzreform vor, die eine europaweit verbindliche Regelung bewirken sollte. Das heißt, sie tritt in allen Mitgliedsländern in Kraft. Zuvor waren die rechtliche Umsetzung der Datenschutzrichtlinien den einzelnen Mitgliedsländern überlassen – viel Spielraum für Interpretationen. 
Es sollte eine Vereinheitlichung her. Die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) bietet nun genau diesen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Diese dürfen nun nur noch eingeschränkt erfasst, gespeichert und verarbeitet werden und bedürfen einer erhöhten Dokumentationspflicht. Dies betrifft auch den Versand von Newslettern – Einverständniserklärungen zum Erhalt des Newsletters haben ihre Wirksamkeit verloren, wenn sie nicht den strengen Anforderungen der DSGVO entsprechen.

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