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Von Mozart bis zum Grundgesetz

07.01.2005
Bisweilen kommen Komponisten und Musikwissenschaftler auf unkonventionelle Ideen. Die Mozart-Fans zum Beispiel mussten sich bislang mit einer fragmentarischen Ausgabe der berühmten “c-moll-Messe K. 427” begnügen, die am 26. Oktober 1783 wahrscheinlich unvollständig in Salzburg aufgeführt worden war. Am 15. Januar aber soll sie nun in kompletter Fassung in der New Yorker Carnegie Hall unter der Leitung von Helmuth Rilling zu hören sein.
Der Musikwissenschaftler und Pianist Robert D. Levin, der bereits 1991 durch seine Rekonstruktion von Mozarts “Requiem” für Furore sorgte, hat die Messe nach historisch-kritischen Kriterien vervollständigt und ediert. Im Anschluss an das Konzert in Manhattan ist eine Tournee geplant, die die Aufführung auch nach Deutschland bringen wird.
 
Ein völlig anderes Projekt wiederum hat der Komponist Thomas Bierling in Arbeit. Im Auftrag der Stadt Karlsruhe hat er das Deutsche Grundgesetz vertont. In 19 Abschnitten kommt es für Stimme, Saxofon und Klavier zu Ohren und vermittelt erklärtermaßen harmonisch die Grundwerte der bundesdeutschen Staatlichkeit. Es ist im weiteren Sinne Teil eines Bewerbungsverfahrens der Stadt Karlsruhe, dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts, um den Titel der europäischen Kulturhauptstadt 2010.

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